Ab dem 1. Geburtstag hat jedes Kind einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz bis zum Eintritt in den Kindergarten mit 3 Jahren- unabhängig davon, ob die Mutter arbeitet oder nicht! Die Finanzierung läuft immer über das Jugendamt.
Wenn die Mutter nicht arbeitet, stehen ihr 30 Std./Woche Betreuung zu. Arbeitet die Mutter, wird soviel Betreuung genehmigt, wie nötig ist. (Das ist übrigens auch bei Berufstätigkeit vor dem 1. Geburtstag möglich!)
Bei Kindern ab dem 3. Geburtstag gibt es ergänzende Betreuung nach dem Kindergarten, nach der Schule.
Je nach Einkommen, gibt es einen Eigenanteil von max. 2,21€/Std. bei einem Kind im Haushalt.
Genaue Tabellen und Informationen geben wir gerne im persönlichen Gespräch!
Selbstverständlich ist auch eine Privatfinanzierung möglich
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